Neue Beiträge: gültig ab 01.01.2023:
Jedes Kind das gerne zu uns möchte, ist herzlich willkommen. Über Ermäßigungsmöglichkeiten informieren wir sie gerne im persönlichen Gespräch.
Kostenübernahme:
Finanziell schwächer gestellte Eltern können z. B. bei dem zuständigen Jugendamt oder beim Jobcenter eine Kostenübernahme eine beantragen. Achtung das Mittagessen muss extra beantragt werden!
Übernahme des Kindergartenbeitrages
1.) durch den Landkreis (Sozialwesen):
hier klicken
2.) durch den Jobcenter: hier klicken
Übernahme des Mittagessens
1.) durch den Landkreis (Sozialwesen):
hier klicken (Bildung und Teilhabe)
2.) durch den Jobcenter: hier klicken
Das Essen wird täglich frisch zubereitet. Es werden nur frische, qualitativ hochwertige, biologische Lebensmittel verwendet.
Das Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Krippengeldes wurde am 5. Dezember 2019 vom Bayerischen Landtag verabschiedet und ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Leistung wird ab diesem Zeitpunkt gewährt.
Die gesetzliche Regelung zum Krippengeld legt fest, dass Eltern nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eine erneute Erklärung über das tatsächliche Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für den gesamten Bewilligungszeitraum abzugeben haben. Betroffen von der ersten Überprüfung im Herbst 2020 sind die Eltern, deren Kinder in diesem Jahr das dritte Lebensjahr vollenden. Das ZBFS informiert im Oktober 2020 alle betroffenen Eltern mit einem gesonderten Schreiben über das weitere Vorgehen.
Nähere Erläuterungen zum Thema „Nachträgliche Überprüfung des Anspruchs“ konnten bereits aus den Antragsunterlagen entnommen werden und finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/infoblatt/Nummer9.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus sind zu finden unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php.
Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. In Kindertageseinrichtungen und Tagespflege werden Familien bei ihrem natürlichen Recht zur Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder unterstützt. Dabei dürfen Elternbeiträge keine Zugangshürde zur Erziehung und Bildung darstellen.
Damit die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden bereits seit 1. April 2019 die Elternbeiträge für alle drei Kindergartenjahre vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) direkt an die Gemeinden. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit sind zu finden unter: https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php.
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.
Das Bayerische Krippengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 1. Januar 2017 geboren und bereits ein Jahr alt sind. Für die Gewährung ist ein Antragerforderlich.
Naturkinderhaus Schrobenhausen